zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Glättli Rechtsanwälte AG
Martin Disteli-Strasse 9
Postfach 768
4601 Olten, CH
+41 62 287 90 60,
info@glaettli-rechtsanwaelte.ch
30. Juli 2024

Die Thematik des Todes und Erbens ist für viele Menschen ein Gedanke, mit dem sie sich nur ungern auseinandersetzen. Wer sich jedoch nicht frühzeitig um seine Nachlassplanung kümmert, riskiert unerwünschte und unangenehme Folgen für seine Angehörigen. Fehlende oder unklare Regelungen und Vereinbarungen können zu Streitigkeiten, Gerichtsverfahren und erheblichen Kosten führen. Hinzu kommt, dass das per 1. Januar 2023 eingeführte neue Erbrecht dem Erblasser mehr Gestaltungsspielräume einräumt. Dies geht jedoch mit einer erhöhten Verantwortung des Erblassers einher, damit dieser zu Lebzeiten von seinen Möglichkeiten Gebrauch macht und durch erbrechtliche Vorkehrungen seiner faktischen Lebenssituation selbstverantwortlich Rechnung trägt.

Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum ein Ehe- und Erbvertrag, ein Testament sowie ein Vorsorgeauftrag überaus wichtige Instrumente für eine erfolgreiche Nachlassplanung sind und welche Vorkehrungen Sie beispielsweise treffen können, damit Ihre Angelegenheiten im Ernstfall in sicheren Händen sind.

Durch Eheverträge, Erbverträge und Testamente (sog. letztwillige Verfügungen) ist es beispielsweise möglich, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Dabei ist auf die Pflichtanteile der pflichtteilsberechtigten Erben zwingend Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei guten finanziellen Verhältnissen kann es sich auch finanziell lohnen, zu Lebzeiten den Angehörigen einen Erbvorbezug zu gewähren, um diesen ausreichend Kapital zu verschaffen. Im Falle eines Erbvorbezuges sollte jedoch unter anderem berücksichtigt werden, ob dieser gegenüber den anderen Erben ausgeglichen werden muss. Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Todesfall des Erblassers dem begünstigten Erben hohe Beträge abverlangt werden und er mit einem langwierigen Gerichtsverfahren konfrontiert wird.

Im Weiteren kann in einem Ehe- und Erbvertrag der überlebende Ehepartner meistbegünstigt werden, so dass dieser etwa weiterhin die gemeinsame Liegenschaft bewohnen kann. Auch der Eintritt in ein Altersheim oder eine mögliche Beistandschaft sollten in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. So kann geregelt werden, dass allfällige Kinder erst nach Eintritt des Zweitversterbens Zugriff auf das Vermögen der Eltern erhalten.

Falls die betroffenen Personen in einem Konkubinat leben, sind die Rechte der nicht gemeinsamen Kinder zwingend zu berücksichtigen. Ausserdem sollten Konkubinatspaare die hohen Erbschaftssteuern berücksichtigen, welche im Kanton Solothurn bis zu 36% betragen können. Konkubinatspaaren ist auch wärmstens anzuraten, die Bestimmungen der gebundenen Vorsorge sowie der jeweiligen Pensionskasse zu überprüfen und den Abschluss einer Lebensversicherung in Erwägung zu ziehen. Daneben können Konkubinatspaare das Zusammenleben in einem Konkubinatsvertrag regeln. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn Kinder oder Wohneigentum vorhanden sind.

Führt ein Ehe- oder Lebenspartner ein Unternehmen oder hält Anteile daran, ist ebenfalls zu berücksichtigen, wer diese Anteile im Falle einer Trennung, Scheidung oder eines Todesfalls erhält und wie der Wert festzustellen ist. Daneben bietet es sich auch an, bereits zu Lebzeiten einen Aktionärbindungsvertrag bzw. einen Gesellschaftervertrag zu vereinbaren und damit die Nachfolge bereits unternehmensintern zu regeln. Im Falle minderjähriger Erben kann ein Beistand eingesetzt werden.

Neben dem Todesfall gilt es auch, einen möglichen Eintritt der Urteilsunfähigkeit zu bedenken. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit (beispielsweise durch eine Hirnschädigung, Demenz, einen Unfall etc.) wird von der KESB ein Beistand ernannt. Um diesem Fall zuvorzukommen, kann zu Lebzeiten und bei voller Urteilsfähigkeit in einem Vorsorgeauftrag selbst bestimmt werden, wer mit der Personen- und der Vermögenssorge betraut werden soll, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Ohne einen Vorsorgeauftrag ernennt die KESB einen Beistand, der möglicherweise mit den anstehenden Aufgaben überfordert oder den Angehörigen nicht genehm ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es für eine erfolgreiche Nachlassplanung von entscheidender Bedeutung ist, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Ehe- und Erbverträge, Testamente und Vorsorgeaufträge sind wichtige Instrumente, um sicherzustellen, dass im Ernstfall alles geregelt ist und die eigenen Wünsche respektiert werden. Grundsätzlich gilt: Je früher man sich um seine Nachlassplanung kümmert, desto besser.

Bei Fragen steht Ihnen unser Notar, Tobias Burri, gerne zur Verfügung.

https://www.glaettli-rechtsanwaelte.ch/de/tobias-burri-_content---1--1035.html

zur Newsübersicht